ContRaMedida - Die CRM-basierte Lösung zur Sanktionslistenprüfung

Die Hintergründe:
Geschäfte mit sanktionierten Personen oder Firmen sind strafbar. Die EU-Verordnung (VO (EG) 881/2002 und VO (EG) 2580/2001) verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Daten mit Adressen aus einer Sanktionsliste abzugleichen. Außerdem müssen Unternehmen klar darlegen können, dass diese Verordnung eingehalten wird.

Die Geschäftsleitung hat hierfür alle zumutbaren Organisationsmaßnahmen zu ergreifen, die mit ausreichender Wahrscheinlichkeit sicherstellen, dass keine Außenwirtschaftsverstöße fahrlässig oder vorsätzlich begangen werden. Zuwiderhandlungen haben strafrechtliche Folgen und können Geldstrafen von 50.000.- bis zu 500.000.- Euro, und bis zu 3-4 Jahren Haft nach sich ziehen.

Die Lösung:
ContRaMedida ist eine CRM-gestützte Software zur Sanktionslistenprüfung und ermöglicht es Ihnen, auf komfortable Weise Ihren Adressbestand gegen veröffentlichte Adress-Daten von terrorverdächtigen Personen, Organisationen oder Firmen abzugleichen. Nahezu sämtliche Funktionen laufen vollautomatisch ab. Lediglich die vom Gesetzgeber geforderten manuellen Prüfungen verlangen Interaktion mit einem Benutzer. ContRaMedida übernimmt dabei zuverlässig und automatisiert alle ablauftechnischen Aufgaben, die für die gesetzlichen Forderungen nötig sind. Im Unternehmen muss lediglich noch die organisatorische Struktur implementiert werden. ContRaMedida identifiziert in Ihren Daten terrorverdächtige Personen, Vereinigungen und Unternehmen mit denen nach geltender EU-Verordnung keine Geschäfte mehr gemacht werden dürfen und schützt die Geschäftsleitung und das Unternehmen vor harten strafrechtlichen Folgen.

Im Gegensatz zu vielen anderen Lösungen wird bei ContRaMedida für das Herzstück, den Adressvergleich, eine professionelle Lösung verwendet. Hierfür wurde eine Kooperation mit der Firma Omikron Data Quality GmbH geschlossen und deren Produkt „Data Quality Server“ mit dem intelligenten Algorithmus FACT vollständig als Engine integriert. Hiermit steht ein sogenanntes unscharfes („fuzzy“) Ähnlichkeits-Verfahren zur Verfügung. Das heißt, zwei Adressen sind nicht entweder gleich oder ungleich, sondern FACT errechnet eine prozentuale Übereinstimmung. Ein sehr ähnlicher Firmenname kann daher auch bei unterschiedlicher Anschrift (Umzug) gefunden werden; stimmen Straße und Hausnummer weitgehend überein, darf der Firmenname stärkere Abweichungen enthalten. Diese Methode ist bisherigen Matchcode-Verfahren – auch phonetischen – weit überlegen. FACT wägt die Ähnlichkeit verschiedener Adress-Bestandteile ab und ist damit in der Lage, menschliches Ähnlichkeitsempfinden optimal nachzubilden.

Die Sanktionslisten werden im Bundesanzeiger publiziert. Die crm consults GmbH erhält als Kooperationspartner durch einen Softwarelizenzvertrag regelmäßige Updates der Listen. In ContRaMedida wird täglich (auf Wunsch auch häufiger) automatisiert auf Aktualisierungen geprüft. Die Schnittstelle von ContRaMedida ist speziell auf die Daten des Bundesanzeigers abgestimmt.

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