Entwicklung von SEPA (Single Euro Payments Area)

Die Zielsetzung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area, SEPA) ist die künftige Nutzung einheitlicher Verfahren und Standards im Euro-Zahlungsverkehr. Dabei ist aus Effizienzgründen die parallele Nutzung der nationalen Verfahren und SEPA-Verfahren dauerhaft nicht sinnvoll. Dies entspricht auch dem langfristigen Ziel von SEPA, nämlich der Abschaffung der bisher genutzten nationalen Zahlungsverfahren.

SEPA steht für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem alle Zahlungen wie inländische Zahlungen behandelt werden. Seit dem Start von SEPA im Januar 2008 wird nicht mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen unterschieden. Nutzer von Zahlungsverkehrsdienstleistungen können mit SEPA bargeldlose Euro-Zahlungen von einem einzigen Konto innerhalb Europas vornehmen und hierbei einheitliche Zahlungsinstrumente ebenso einfach, effizient und sicher nutzen wie die bisherigen Zahlungsinstrumente auf nationaler Ebene.

SEPA führt zur Verwirklichung eines einheitlichen Binnenmarktes im bargeldlosen Zahlungsverkehr. Bisher war der europäische Zahlungsverkehrsmarkt stark fragmentiert. Jedes Land verfügte über eigene technische Standards, z.B. in Bezug auf die Kontonummern-Systematik oder das Datenformat für den Zahlungsaustausch. Auch die Zahlungsverfahren selbst waren in jedem Land unterschiedlich ausgestaltet, so bestehen z.B. Unterschiede zwischen dem deutschen und französischen Lastschriftverfahren. Mit SEPA werden nun einheitliche Verfahren und Standards implementiert, mit denen Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen genau so effizient, kostengünstig und sicher abgewickelt werden können wie nationale Zahlungen. Die Abschottung der bisherigen nationalen Märkte wird zu Gunsten eines einheitlichen Zahlungsverkehrsmarktes aufgehoben und europaweiter Wettbewerb geschaffen. SEPA betrifft somit nicht nur den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr, sondern soll zu einer vollständigen Integration der nationalen Zahlungsverkehrsmärkte führen.

IBAN:

IBAN steht für International Bank Account Number und ist eine standardisierte, internationale Bank-/Kontonummer für nationale und grenzüberschreitende Zahlungen. Sie besteht aus maximal 34 Stellen, die je nach Land unterschiedlich genutzt werden können. Lediglich die ersten vier Stellen sind fest definiert.

In Deutschland wird IBAN mit 22 Stellen abgebildet: Mit den ersten zwei Stellen wird das Länderkennzeichen bezeichnet (DE für Deutschland). Eine zweistellige Prüfziffer dient zur Kontrolle der Kontonummer und Bankverbindung vor Ausführung der Zahlung. Anschließend folgt die achtstellige Bankleitzahl des Kontoinhabers (hier 370 400 44) sowie von hinten aufgefüllt die Kontonummer, welche je nach Kreditinstitut bis zu zehn Stellen umfasst.

Bankkunden finden ihre IBAN auf dem Kontoauszug. Für die Umstellung der Kontodaten, der heute im deutschen Zahlungsverkehr gebräuchlichen Kontonummern und Bankleitzahlen auf die international verwendeten IBAN und BIC stellt die deutsche Kreditwirtschaft verschiedene automatisierte Lösungen zur Verfügung.

BIC:

BIC steht für Bank Identifier Code und ist die internationale Bankleitzahl eines Kreditinstituts. Der BIC besteht aus maximal elf Stellen und wird oft auch als SWIFT-Code bezeichnet.

Die ersten vier Stellen entsprechen der Bankbezeichnung, sind alphanumerisch und können frei gewählt werden (z.B. MARK für die Deutsche Bundesbank). Darauf folgt die Länderkennung, welche dem ISO-Code des jeweiligen Landes entspricht. Sie besteht aus zwei Stellen (z.B. DE für Deutschland). Anschließend folgt eine zweistellige Orts-/Regionsangabe (z.B. FF für Frankfurt am Main). Die letzten drei Stellen können für Filialbezeichnungen genutzt werden (hier XXX als Platzhalter) und sind frei wählbar. Diese können jedoch auch frei bleiben.

Auswirkungen auf den Comet-Zahlungsverkehr:

Da im Comet-Zahlungsverkehr (AZV und IZM) keine BIC (Swiftcode) und IBAN-Nummer gespeichert werden können, wurde diese Funktion durch uns exklusiv entwickelt und innerhalb von Comet implementiert.

Die Wartung der SWIFT-BIC (Bank Identifier Code) und der IBAN (International Bank Account Number) wird innerhalb der Module AZV und IZM vorgenommen, wobei deren Weiterleitung über das Modul BANK-CLEARING, unter Verwendung dieser neuen Felder, die Erzeugung von SEPA-XML-Dokumenten nach sich zieht.

Selbstverständlich können diese neuen Felder auch in den erweiterten IZM- und AZV-Dateien über ein separates Programm eingegeben werden.

Für Prüf- und Informationszwecke deutscher Banken stellt die Bundesbank regelmäßig pro Quartal eine Datei mit allen Bankleitzahlen per Download und für den Abgleich zur Verfügung.

Um eine automatische Generierung der deutschen IBAN zu gewährleisten, muss die Bankleitzahlen-Datei existieren und die dazu verwendeten Kontennummern müssen überprüft und formatiert werden. Zurzeit beschreibt die Bundesbank, Stand März 2011, 136 Prüfmethoden, deren teilweise Implementation über die Existenz der Individualdatei realisiert wird. Diese Datei wird durch ein Hilfsprogramm automatisch angelegt und gefüllt. Existiert diese Datei nicht, ist die Korrektheit der automatisch generierten deutschen IBAN nicht gewährleistet.

Die  Anpassungen in den AZV- und IZM-Programmen stellen sicher, dass die eingegebenen BIC und IBAN dem COMET Bank-Clearing übergeben werden.

Das Individualprogramm erzeugt aus den Sicherungsdateien ein SEPA-XML-Dokument.

SEPA XML-Datei